Versicherungen im Überblick
Der Sinn einer Versicherung ist es den einzelnen vor größerem finanziellen Schaden zu schützen. Versicherungen basieren auf dem Prinzip der kollektiven Risikoübernahme, d.h. eine Gruppe von Personen schließt sich zusammen und bezahlt eine bestimmte Summe in einen gemeinsamen “Geldtopf”. Kommt eine beteiligte Person zu Schaden, so wird dieser Schaden durch Auszahlung eines bestimmten Betrages begrenzt. Eine Versicherung dient also dem Schadensausgleich.
Diese Idee der Kollektivbildung zur Schadensbegrenzung hat eine lange Tradition, die bis in die Zeiten vor Christi Geburt zurück reicht. Die älteste Versicherungsart ist die Versicherung von Warentransporten mit Schiffen, wodurch Kaufmänner ihre Waren und ihr Kapital schützen wollten. Besonders durch den Übergang zur Geldwirtschaft wurde die Entwicklung des Versicherungswesens vorangetrieben. Früher traten dabei meist einzelne Personen als Versicherer auf, so garantierten beispielsweise Gutsherren ihren Leibeigenen eine Rente. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts und dem wirtschaftlichen Aufschwung entwickelten sich in Deutschland die ersten Versicherungen.
Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die in drei Hauptkategorien eingeteilt werden können: die Personenversicherung, wie zum Beispiel die Kranken- und Unfallversicherung, die Sachversicherung (Vermögens-, Gebäudeversicherung etc.) und die Haftpflichtversicherung.
Die Höhe des Beitrages, die ein Versicherter einzahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören der Wert des Versicherungsgegenstandes, die möglichen, drohenden Gefahren und der Schaden, der verursacht werden kann. Außerdem spielt auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Gefährdung und ihre Häufigkeit eine wichtige Rolle. Einige Versicherungen sind auf Grund des hohen Gefährdungsrisikos daher auch gesetzlich vorgeschrieben, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Krankenversicherung, die jeder bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen haben muss.