Universa dentPrivat Zahnzusatz-Versicherung
Der Zahnzusatztarif dentPrivat bietet nach Angaben der uniVersa Krankenversicherung eine Top-Versorgung und praktisch einen Privatpatientenstatus des Versicherten beim Zahnarztbesuch. Die Versicherung kann von gesetzlich versicherten Personen ohne Altersbeschränkung oder Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Jedoch sind schon vor Vertragsabschluss fehlende Zähne oder angeratene zahnärztliche Behandlungen nicht mitversichert.
Mit Abschluss des Universa dentPrivat erhält der Versicherte gewöhnlich eine Kostenerstattung von mindestens 80 % des Rechnungsbetrages für verschiedene Zahnersatzmaßnahmen. Die prozentuale Kostenerstattung beinhaltet die Leistung der Zahnzusatzversicherung sowie die jeweilige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei regelmäßigem Besuch der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb der letzten 5 Jahre erhöht sich der Erstattungssatz auf 85 % bzw. auf 90 % bei 10 Jahren lückenloser Zahnvorsorge. Die Kostenerstattung bezieht sich grundsätzlich auf den Höchstsatz (das 3,5fache) der Gebührenordnung für Zahnärzte, was grundsätzlich gut ist – vergleiche hier auch andere Zahnzusatzversicherungen.
Die Zahnzusatzversicherung leistet für Inlays und Onlays aus Keramik, Kunststoff oder Metall. Des Weiteren wird hochwertiger Zahnersatz, wie z.B. Brücken, Kronen, Implantate (keine maximale Anzahl) und implantatgetragener Zahnersatz, übernommen. Zudem trägt die Versicherung im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme anfallende funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.

Mit einer Zahnversicherung wie der Universa dentPrivat lassen sich Zahnbehandlungskosten reduzieren © Lichtbildnerin/Fotolia
Beim Universa dentPrivat ist zu beachten, dass ohne eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungshöhe für Zahnersatz auf 40 % und für allgemeine Zahnbehandlungen auf 20 % der Kosten reduziert wird. Der Maximalbetrag für Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung bleibt jedoch bestehen. Zudem gilt bei diesem Tarif grundsätzlich eine Wartezeit von 8 Monaten. Außerdem besteht für die ersten Versicherungsjahre eine Begrenzung der Leistungshöhe auf maximal 750 Euro im ersten Kalenderjahr, 1.500 Euro innerhalb der ersten beiden Jahre, 2.250 Euro innerhalb der ersten drei Jahre und 3.000 Euro innerhalb der ersten vier Jahre. Für Zahnersatzmaßnahmen infolge eines Unfalls entfallen die Betragsbegrenzungen.