Rentenversicherungen
Bei den Rentenversicherungen wird zwischen einer gesetzlichen und privaten Absicherung unterschieden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Sie wird durch die – vom Gesetzgeber festgelegten – Beiträge der sozialpflichtig beschäftigten Bevölkerung Deutschlands finanziert. Selbständige und Freiberufler können freiwillig für ihre spätere Altersrente einzahlen. Für die entrichteten Beiträge, aber auch Kindererziehungsjahre oder Armee- und Zivildienst, erhalten die Beschäftigten so genannte Entgeltpunkte. Sie sind für die Höhe der späteren Rentenzahlung maßgeblich.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die Zahlung von Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten verantwortlich. Diese werden jedoch nur bei Erfüllung gesetzlich festgelegter Vorgaben und auf Antrag gewährt.
Viele Menschen können mit den Erträgen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen ihren Lebensstandard nicht mehr halten. Um nicht in Armut und das soziale Abseits zu geraten, sollte rechtzeitig eine zusätzliche private Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Die freiwilligen Verträge werden – im Gegensatz zu Lebensversicherungen – nur auf den Erlebensfall abgeschlossen. Die Beitragshöhe und Laufzeit bestimmt ausschließlich der Versicherungsnehmer. Aus diesen Daten ergibt sich eine vorläufige garantierte Versicherungssumme, die zum vereinbarten Zeitpunkt (inklusive erwirtschafteter Gewinne) entweder als einmaliges Kapital oder lebenslange monatliche Rente ausgezahlt wird. Rentenversicherungen können als konventionelle (sichere) Anlage oder über Investmentfonds – mit höherem Risiko und nicht garantiertem Gewinn – abgeschlossen werden.
Die Modelle „Riester-Rente“ für sozialpflichtige Personen und „Rührup-Rente“ für Selbständige sind, vom Gesetzgeber unter Auflagen steuerlich geförderte, private Rentenversicherungen. Eine weitere, staatlich begünstigte Rentenversicherung ist die betriebliche Altersversorgung, die vom Arbeitnehmer finanziert (Gehaltsumwandlung) und – teilweise – vom Arbeitgeber bezuschusst wird. Das Unternehmen ist dabei für die Rentenversicherung verantwortlich und führt den Arbeitnehmer als “versicherte Person”. Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/.