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Was ist eine Reiserücktrittversicherung?

am 5. November 2008

Eine Reiserücktrittversicherung sichert die Deckung der anfallenden Kosten ab, wenn eine gebuchte Reise, aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann.
Bei der Buchung von Pauschalreisen wird eine solche Versicherung in der Regel mit angeboten, wobei auch andere Reisearrangements durch die Reiserücktrittversicherung abgesichert werden können.

Wann bezahlt die Reiserücktrittversicherung?

Im Detail hängt dies vom Versicherer, sowie vom gewählten Versicherungsschutz ab.
Generell aber tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn schwer wiegende Gründe für den Nichtantritt der versicherten Reise vorliegen.
Dies können schwere gesundheitliche Probleme, sowie ein Todesfall, vor Beginn der gebuchten Reise sein. Dies gilt für den Reisenden selbst, sowie einen seiner Mitreisenden oder Familienangehörigen. Weitere Gründe können Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, Schäden am Wohneigentum, Einzug zum Wehrdienst oder Wiederholungen von Schulprüfungen sein.
Diese Hinderungsgründe müssen unerwartet eintreten, dürfen vor Buchung der Reise nicht bekannt gewesen sein und durch Atteste und Bescheinigungen belegt werden.

In welcher Höhe werden die Kosten von der Reiserücktrittversicherung übernommen?

Dies hängt auch vom gewählten Versicherer und Versicherungspaket ab. Manche Pakete sehen einen Eigenanteil vor, sind im Beitrag dafür wesentlich günstiger.
Wird eine Reise in einem bestimmten Zeitraum vor dem Antritt, aus einem der versicherten Gründe, storniert, fordert der Reiseveranstalter nur den Anzahlungsbetrag.
Die Höhe der Kosten, die der Reiseveranstalter auch bei Absage der Reise verlangen kann, steigert sich prozentual zum geringer werdenden Abstand zwischen Storno und geplantem Antritt der Reise. Für den Fall, dass Hinderungsgründe am Tag des Reiseantritts auftreten, fordert der Reiseveranstalter in der Regel 100% der Reisekosten. Diese Kosten werden zu den gewählten Bedingungen von der Reiserücktrittversicherung übernommen.

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