Private Krankenversicherung
In Deutschland ist die private Krankenversicherung eine von einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen angebotene Krankenversicherung. In Deutschlnd waren im Jahr 2002 etwa acht Millionen über eine private Krankenvollversicherung versichert.
Man unterscheidet zwischen Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung. Die Vollversicherung übernimmt die Absicherung der gesamten Kosten einer Krankheit, mindestens aber ambulante und stationäre Behandlungskosten. Die Teilversicherung sichert einen festgelegten Anteil der Krankenkosten ab. Diese Art der Versicherung ist besonders für Beamte geeignet, da sie in der Regel Anspruch auf Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherrn haben.
Die Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung etwa als Auslandskrankenversicherung, für Krankengeld oder Krankentagegeld.
Der Vertragsabschluss über eine private Krankenversicherung ist unter Anderem abhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf und Art und umfang der Leistungen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der privaten Krankenversicherung der zu entrichtende Beitrag nicht unmittelbar an das Einkommen des Versicherten gekoppelt. Daher bietet die private Krankenversicherung speziell für Arbeitnehmer mit hohen Einkommen sowie für Selbsständige und Freiberufler eine lukrative Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Aus einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren, ist nur unter gewissen Umständen möglich, etwa darf der Versicherte nicht über 55 Jahre alt sein und muss mindestens die letzten zwölf Monate einer nicht selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sein.
Die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung wirken zu hohen Beiträgen im Alter entgegen. Der private Versicherungsschutz ist zumeist höher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.