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PKV – Zugangsregelungen und Leistungen

am 2. September 2008

Die PKV ist seit vielen Jahren eine beliebte Versicherungsform für Menschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen. In der PKV kann sich versichern, wer ein jährliches Einkommen von mindestens 47.700 Euro nachweisen kann und seit mindestens drei Jahren in ungekündigter Stellung tätig ist. Weiter können sich Selbstständige und Freiberufler privat versichern, auch für Lehrer und Bedienstete des Staates bietet sich diese Möglichkeit.

Die PKV unterscheidet sich im wesentlichen in zwei Punkten von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge sind individueller an die Umstände des Versicherten angepasst und die PKV erstattet weitaus mehr ärztliche Leistungen im Gegensatz zur GKV. Die Beiträge in der PKV errechnen sich an drei Faktoren, dass Einkommen spielt bei der Berechnung keine Rolle. Entscheidend für die Höhe der monatlichen Prämie ist das Alter, das Geschlecht und der gesundheitliche Zustand des Versicherten. Eine ältere Dame mit bekannten Vorerkrankungen zahlt somit einen höheren Beitrag als ein junger, gesunder Mann.

In der PKV gibt es häufig eine Prämienrückerstattung, wenn vom Versicherten keine ärztliche Leistung in Anspruch genommen wurde. Viele Kassen erstatten ihren Versicherten einen Teil der Beiträge zurück, wenn im Zeitraum von einem Jahr keine ärztliche Hilfe benötigt wurde. Dieser Umstand macht die PKV im Vergleich zur GKV günstig, denn gerade in jüngerem Alter benötigt der Verbraucher oftmals über einen langen Zeitraum keine ärztliche Leistung.

Die PKV bietet auch Annehmlichkeiten bei Krankenhausaufenthalten und Arztbesuchen. Versicherte der PKV haben im Krankenhaus beispielsweise Anspruch auf ein Einzelzimmer und auf Behandlung durch den Chefarzt, zudem ist das Personal meist sehr zuvorkommend. Die Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass Versicherte der PKV wesentlich schneller einen Termin bei ihrem Arzt bekommen, als im Vergleich eine gesetzlich versicherte Person.

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