KFZ Versicherungen
Jeder der ein Auto auf seinen Namen anmelden möchte, benötigt auch eine KFZ–Versicherung, diese ist gesetzlich vorgeschrieben, zumindest die KFZ Haftpflichtversicherung.
Ohne gültige KFZ-Versicherung wird kein Auto auf der Zulassungsstelle zugelassen, hierfür stellt der KFZ-Versicherer eine so genannte Doppelkarte aus. Diese bestätigt dass das KFZ gegen Schäden gegenüber Dritten durch die jeweilige KFZ-Versicherung abgedeckt ist.
Unfälle im Straßenverkehr sind leider keine Seltenheit, wenn es dann nicht nur um Sachschäden, sondern auch um Personenschäden geht, ist dies oft nicht mehr von Privatpersonen zu bezahlen, daher schreibt der Gesetzgeber die KFZ-Haftpflichtversicherung zwingend vor.
Zusätzlich und auf freiwilliger Basis gibt es jedoch noch weitere KFZ-Versicherung die abgeschlossen werden können: Teilkasko und Vollkasko. Bei der Teilkasko KFZ-Versicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug mit abgedeckt. Da die „ normale“ KFZ- Versicherung nur für Schäden gegenüber anderen Personen zuständig ist, ist dies eine Zusatzversicherung, welche sich je nach Alter des Fahrzeugs durchaus lohnen kann.
Die Teilkasko versichert das Fahrzeug im Regelfall gegen Brand, Glasbruch, Wildschäden, Sturm, Hagel, Schäden durch Kabelbrand oder Diebstahl. Wer ganz und gar abgesichert sein möchte, der kann sich für eine Vollkasko entscheiden, hier sind wirklich alle Schäden abgedeckt, auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn der Unfall selbstverschuldet war. Selbst mutwillige Zerstörung ist bei einer Vollkasko mit abgedeckt, wenn durch Dritte ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Besonders für neue Fahrzeuge ist die Vollkasko zu empfehlen, denn der Wagen hat hier noch einen hohen Wert, bei Beschädigung des Fahrzeugs kann dies mitunter sehr teuer für den Eigentümer werden.