Hundehaftpflichtversicherung
Futter, Hundesteuer und Impfungen sind nicht billig. Soll man als Hundehalter nun auch noch für eine Hundehaftpflichtversicherung Geld ausgeben? Zwei Beispiele beantworten die Frage:
Die Yorkshire-Dame Trixie ist läufig und sitzt in Frauchens nagelneuem Porsche. Der liebeskranke Bello zerkratzt den teuren Lack. Bellos Herrchen hat keine Hundehaftpflichtversicherung. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Sachschaden und muss mehrere tausend Euro bezahlen.
Gerade als Frau Müller mit ihrem Schäferhund Arco das Haus verlassen möchte, kommt der Briefträger. Der Hund reißt sich los und beißt dem vermeintlichen Feind ins Bein. Der Postbote muss ins Krankenhaus, am Bein bleibt ein Schaden zurück, der Briefträger ist nur noch beschränkt arbeitsfähig.
Zum Glück ist Frau Müller versichert, sonst wäre sie finanziell ruiniert. Da sie nicht grob fahrlässig gehandelt hat, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung den Personenschaden.
Jeder Hundebesitzer weiß, dass es selbst bei gut erzogenen Hunden leicht mal unvorhergesehene „Unfälle“ geben kann. Durch einen verhältnismäßig geringen Jahresbeitrag kann man das finanzielle Risiko abwenden, falls der eigene Vierbeiner anderen Tieren, Menschen oder Gegenständen einen Schaden zufügt. Hundeschulen nehmen übrigens häufig nur haftpflichtversicherte Hunde auf.
Es lohnt sich, die verschiedenen Hundehaftpflichtversicherungen genau zu vergleichen. Nicht nur die Jahresbeiträge solcher Tierversicherungen sind unterschiedlich, auch die Leistungen variieren. Die Deckungssumme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte nicht zu gering bemessen sein und mindestens eine Million Euro betragen. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung ist zu beachten. In der Regel sind Tierhüter (z.B. Bekannte, die mal aufpassen) und kurze Auslandsaufenthalte (z.B. per Billigflug) mitversichert. Kampfhundrassen werden von vielen Gesellschaften ausgeschlossen. Es gibt auch Versicherungspakete z.B. mit Hundekrankenversicherung.