Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist – als wichtiger Teil des deutschen Sozialsystems – eine Pflichtversicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde. Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Sie leisten im Bereich der gesundheitlichen Vorsorge und Nachsorge, sowie der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung ihrer versicherten Mitglieder. Die allgemeinen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch verankert und für alle Versicherten gleich. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung werden jedoch nur Sachleistungen erbracht, d.h. alle Behandlungen, Hilfsmittel oder Medikamente werden von den Krankenkassen direkt mit den jeweiligen medizinischen Einrichtungen verrechnet.
Für Heil- und Hilfsmittel, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (IGEL-Liste) sowie Medikamente müssen von den Versicherten bestimmte Eigenbeteiligungen erbracht werden. Die Summe dieser Zuzahlungen ist auf 2% des Jahresbruttos begrenzt (1% bei chronisch Kranken). Zusätzlich wird bei Arzt/Zahnarztbesuchen eine so genannte Quartalsgebühr von 10 € fällig.
Durch die gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Personen, die nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, abgesichert. Für Selbständige und Personen, deren Einkommen über der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze liegt, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ohne die Berücksichtigung des Alters, Geschlechts oder eventueller Vorerkrankungen. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttogehalt berechnet und je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die allgemeinen Beitragssätze der Krankenkassen sind unterschiedlich und liegen zur Zeit zwischen 12% und 15%.
Nach dem Ablauf einer mindestens 18monatigen Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse besteht die Möglichkeit, diese durch eine ordentliche Kündigung – mit einer Frist von zwei Monaten – zu verlassen. Ein Sonderkündigungsrecht wird allen gesetzlich versicherten Personen bei Erhöhungen der Beiträge eingeräumt.