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Auslandskrankenversicherung – wichtig vor allem für GKV Versicherte

am 9. Dezember 2008

Jeder Privatpatient hat weltweit und das ganze Jahr Versicherungsschutz. Für diesen Personenkreis ist die Auslandskrankenversicherung im Versicherungspaket seiner PKV enthalten. Als Kassenpatienten – und das sind immerhin ca. 85 % der Bürger – sind Menschen über ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur innerhalb der Grenzen unseres Landes versichert. Hier gibt es auch noch Ausnahmen, weil Deutschland mit vielen Ländern (in der EU alle) Sozialabkommen hat, wo vereinbart ist, dass die GKV auch in diesen Ländern als Auslandskrankenversicherung gilt. Hier muss jedoch beachtet werden, dass die Leistungen der GKV in jedem Land unterschiedlich sind und viele Länder, in denen die Deutschen Last Minute Urlaub machen, nicht unbedingt medizinische Versorgung nach dem Schulbuch besitzen. Nur in den wenigsten Fällen entspricht der Leistungsumfang unserem Standard. Maßstab sind immer die Leistungen des jeweiligen Landes. Dazu kommt, dass es in einigen Ländern kein geschlossenes Netz von zugelassenen Kassenärzten gibt. Jeder Kassenpatient ist immer auf der sicheren Seite, wenn er bei jedem Auslandsaufenthalt eine gültige Auslandskrankenversicherung besitzt. Auch ein notwendiger Krankenrücktransport z.B. nach einem Unfall mit dem Motorrad vor der Ferienwohnung wird nur von einer Auslandskrankenversicherung bezahlt.

Eine Auslandskrankenversicherung bis zu 6 Wochen Aufenthalt kostet im Jahr zwischen 15 € und 20 €. Sie ist auch als Tagesvertrag für wenig Geld zu haben. Mit dieser abgeschlossenen Krankenversicherung ist jeder im Ausland wie ein Privatpatient versichert. Das was von der GKV nicht bezahlt wird, zahlt die Auslandskrankenversicherung. Beachtet werden muss nur, dass schon bestehende Vorerkrankungen oder geplante Zahnbehandlungen von den Leistungen ausgeschlossen sind. Akute Erkrankungen, Entzündungen usw. sind natürlich (bzw. zumindest im Normalfall) auch im Bereich der Zähne abgedeckt.

Die Auslandskrankenversicherung bis 6 Wochen gilt weltweit. Wer im Jahr länger als 6 Wochen im Ausland tätig oder als Urlauber länger von Hotel zu Hotel unterwegs ist, der muss unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung mit einer längeren Gültigkeit abschließen. Hier gibt es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Reiseländern, die u.U. auch in dem einen oder anderen Online Reiseführer oder beim Auswärtigen Amt erläutert werden. Also: nicht nur den neuen MP3 Player oder den Notebook Akku oder das Ladegerät für das Handy auf die “Nicht vergessen!”-Liste für den Urlaub schreiben, sondern auch die Auslandskrankenversicherung…

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