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Rezeptpflichtige Medikamente werden vom Arzt verschrieben

am 29. Oktober 2008

Manche Patienten wundern sich, dass sie bestimmte rezeptpflichtige Medikamente nicht in der Apotheke kaufen können. Für sie ist der Unterschied zwischen einem rezeptfreien Schlafmittel und einem rezeptpflichtigen nicht einleuchtend. Dabei hat der Einsatz von rezeptpflichtigen Medikamenten einen Sinn: Das Arzneimittelgesetz bildet die Grundlage für den Einsatz dieser Medikamentengruppe, die ausschließlich vom Arzt verschrieben werden können. Zum einen handelt es sich bei diesen Medikamenten um spezielle Arzneistoffe, die gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung ausgewiesen sind. Diese können z.B. schnell abhängig machen, starke Nebenwirkungen haben oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufweisen. Ein leichtes Schlafmittel kann somit rezeptfrei kostenpflichtig erworben werden – stellt der Arzt ein Rezept über ein starkes Schlafmittel aus, handelt es sich um ein rezeptpflichtiges Medikament, das unter einem besonderen Schutz steht und nicht leichtfertig angewendet werden sollte.

Durch die Abgabe eines Rezepts erhält der Arzt die Kontrolle über den Einsatz und vermeidet so eine mögliche Abhängigkeit oder Missbrauch des Patienten. Dieser muss sich – auch bei regelmäßiger Einnahme von diesen Medikamenten – immer wieder erneut das Rezept hierfür vom behandelnden Arzt ausstellen lassen. Die rezeptpflichtigen Medikamente können zuzahlungsfrei oder mit einer geringen Zuzahlung ausschließlich in der Apotheke erworben werden. Beispiele für rezeptpflichtige Medikamente sind z.B. die Pille, Betablocker, starke Schmerzmittel oder Medikamente gegen psychische Störungen.

Auf den Verpackungen der Medikamente ist immer eine Kennzeichnung enthalten, die dem Patienten zeigt, ob das Medikament rezeptfrei oder rezeptpflichtig ist. Der Apotheker darf rezeptpflichtige Medikamente nicht ohne das dazu gehörige Rezept vom Arzt an den Patienten ausgeben. Bei dieser Medikamentengruppe ist unbedingt auf eine sachgemäße Anwendung zu achten, damit keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten oder Missbrauch betrieben wird.

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