Was ist eine Rückbürgschaft?
Die Rückbürgschaft oder Nachbürgschaft ist eine Bürgschaft, die zwar gesetzlich nicht geregelt ist, sich aber in der Praxis durchgesetzt hat und von der Rechtssprechung allgemein anerkannt wurde. Die Regelungen des Bürgschaftsrechtes aus dem BGB sind daher auf sie vollständig anwendbar.
Sie setzt zunächst das Bestehen einer Hauptbürgschaft mit einem entsprechenden Schuldverhältnis durch einen Kredit voraus und dient dazu, dass der Hauptbürge im Falle seiner eigenen Inanspruchnahme auf den Rückbürgen zurückgreifen kann. Der Rückbürge tritt damit an seine Stelle. Das Vertragsverhältnis besteht daher zwischen Hauptbürge und Rückbürge und nicht zwischen Rückbürge und Gläubiger. Die Rückbürgschaft tritt dann in Kraft, wenn der Hauptbürge nicht zahlen kann.
In der Praxis finden solche Bürgschaften hauptsächlich in Form von Bürgschaften von Bund oder Ländern statt, die gegenüber Kreditgemeinschaften oder Bürgschaftsbanken übernommen werden. Typisch sind sie vor allem bei Existenzgründungen. Die Übernahme erfolgt in Höhe von 70% bis 90 % der Hauptbürgschaftssumme.